Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 25.03.2015 - L 6 AS 166/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,23883
LSG Schleswig-Holstein, 25.03.2015 - L 6 AS 166/12 (https://dejure.org/2015,23883)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.03.2015 - L 6 AS 166/12 (https://dejure.org/2015,23883)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. März 2015 - L 6 AS 166/12 (https://dejure.org/2015,23883)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,23883) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 3 SGB 2, § 558d Abs 1 BGB
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Einpersonenhaushalt in Kiel - schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers - Modifikation durch das Gericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Alg II und Bedarfe für Unterkunft; Ermittlung des angemessenen Bedarfs nach der Produkttheorie; Adam'sche Formel; Qualifizierter Mietspiegel; Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen Einpersonenhaushalt in Kiel

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen Einpersonenhaushalt in Kiel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 558d; SGB II § 40 Abs. 1; SGB X § 20
    Alg II und Bedarfe für Unterkunft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (27)

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.03.2015 - L 6 AS 166/12
    Damit wird der höchstrichterlichen Forderung Rechnung getragen, der Angemessenheitsbetrachtung das untere, nicht jedoch das unterste Marktsegment zugrunde zu legen (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 2013, B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70, Rn. 21).

    Dass in den Mietspiegel 2010 nach Maßgabe der mietrechtlichen Vorschriften nur solche Mieten einbezogen sind, die in den letzten vier Jahren neu vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden sind (Mietspiegel Kiel 2010 - Methodenbericht, Oktober 2010, S. 1), stellt nach Auffassung des Senats einen notwendigen aber auch schlüssigen Kompromiss zwischen einem reinen Bestands- und einem reinen Angebots- bzw. Neuvertragsmietenkonzept dar; höchstrichterlich wird dies jedenfalls nicht beanstandet, sondern zu Recht als zwingende Konsequenz der Anerkennung der Eignung qualifizierter Mietspiegel als Datengrundlage für ein schlüssiges Konzept anerkannt (BSG, Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42, Rn. 27 und vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70).

    Auch das BSG erkennt an, dass der Aktualität des einem schlüssigen Konzept zu Grunde gelegten Datenmaterials Grenzen gesetzt sind (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70, Rn. 33).

    Zwar ist es nach Maßgabe des § 40 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 20 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) zuvörderst die Angelegenheit des Grundsicherungsträgers, für seinen Zuständigkeitsbereich ein schlüssiges Konzept zu entwickeln, auf dessen Grundlage die erforderlichen Daten zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenze zu erheben und auszuwerten sind (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70, Rn. 25); immerhin sind die auf dem Konzept fußenden Erkenntnisse für den Grundsicherungsträger schon für eine sachgerechte Entscheidung im Verwaltungsverfahren unabdingbar.

    Wenn Datenmaterial für den Vergleichsraum vorhanden ist, etwa noch auswertbare Daten, die die Grundlage für die Erstellung zumindest eines qualifizierten Mietspiegels geboten haben, ist dieses im Rahmen der Amtsermittlungspflicht zur Überprüfung der von dem Beklagten gewählten Angemessenheitsgrenze heranzuziehen (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70, Rn. 25 unter Verweis auf die Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 65/09 R - zit. n. juris, Rn. 28 und - B 14 AS 2/10 R - zit. n. juris, Rn. 14 sowie - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42 Rn. 27, die Urteile vom 13. April 2011 - B 14 AS 106/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 46 Rn. 24, - B 14 AS 85/09 R - zit. n. juris, Rn. 28 und - B 14 AS 32/09 R - zit. n. juris Rn. 23, das Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 19/11 R - BSGE 110, 52 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 51, Rn. 23, das Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 59 Rn. 16 f. und das Urteil vom 14. Februar 2013 B 14 AS 61/12 R zit. n. juris, Rn. 22).

    Es hat insbesondere ausgeführt, dass diese Grenzziehung im vorliegenden Fall der Stadt München deshalb nicht zu beanstanden sei, weil die Stichprobe eine klare Definition des Untersuchungsgegenstandes nach "unten" und nach der Größe beinhalte - anders als wenn ausschließlich ausgehend vom Mietpreis die Höhe der angemessenen Mietaufwendungen bestimmt werde (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70, Rn. 37).

    Folglich hat es auch das Bundessozialgericht nicht beanstandet, dass das Bayerische Landessozialgericht in seiner München-Entscheidung (Urteil vom 11. Juli 2012 - L 16 AS 127/10 - NZS 2013, 73) abstrakt die unteren 20 Prozent des preislichen Segments zur Grundlage seiner Entscheidung über die Angemessenheit gemacht hatte, und dies - ebenfalls abstrakt - mit einer Orientierung an den unteren 20 Prozent der Einkommensbezieher begründet hat (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R, Rn. 37).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.03.2015 - L 6 AS 166/12
    Allgemein vertreten wird heute die so genannte Produkttheorie, wonach nicht beide Faktoren (Wohnungsgröße und Wohnungsstandard - letzterer ausgedrückt durch Quadratmeterpreis) je für sich betrachtet "angemessen" sein müssen, solange jedenfalls das Produkt aus Wohnfläche (Quadratmeterzahl) und Standard (Mietpreis je Quadratmeter) eine insgesamt angemessene Wohnungsmiete (Referenzmiete) ergibt (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 19).

    Einer sog. "Ghettobildung" wird dadurch begegnet, dass hinsichtlich der Referenzmieten zwar auf Mieten für Wohnungen mit bescheidenem Zuschnitt abgestellt wird, insoweit aber nicht einzelne, besonders heruntergekommene und daher billige Stadtteile herausgegriffen werden dürfen, sondern auf Durchschnittswerte des unteren Mietpreisniveaus im gesamten Stadtgebiet bzw. räumlichen Vergleichsraum abzustellen ist (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 19, Rn. 21).

    Auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann ein Abstellen auf Baualtersklassen jedoch gerechtfertigt sein, wenn hieraus und aus anderen Erkenntnisquellen auf den Standard von Wohnungen im Vergleichsraum geschlossen werden kann (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 19, Rn. 25).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung geht davon aus, dass die objektive Unmöglichkeit einer Unterkunftsalternative, wenn man auf hinreichend große Vergleichsräume wie vorliegend das gesamte Stadtgebiet einer mittleren Großstadt abstellt, nur in seltenen Ausnahmefällen zu begründen sein wird, zumal es in Deutschland derzeit keine allgemeine Wohnungsnot gibt und allenfalls in einzelnen Regionen Mangel an ausreichendem Wohnraum herrscht (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 B 4 AS 30/08 R BSGE 102, 263-274 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 19, Rn. 36).

    Derjenige, der insbesondere als alleinstehender erwerbsfähiger Leistungsberechtigter solche oder ähnliche Gründe nicht anführen kann, wird bereits den Tatbestand der subjektiven Unzumutbarkeit von Kostensenkungsmaßnahmen kaum erfüllen (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263-274 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 19, Rn. 35).

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.05.2014 - L 6 AS 171/12
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.03.2015 - L 6 AS 166/12
    Nach dem Senatsurteil vom 19. Mai 2014 im Parallelverfahren zum Az. L 6 AS 171/12 hat der Beklagte ein von der Klägerin angenommenes Teilanerkenntnis abgegeben dahingehend, dass für den streitigen Zeitraum Aufwendungen für die Unterkunft in Höhe von monatlich 321, 00 EUR berücksichtigt werden.

    Daran änderten weder Neukonzeption des Beklagten im Methodenbericht zur Festlegung der Angemessenheitsgrenze vom Januar 2014 noch die daran durch den Senat im Urteil vom 19. Mai 2014 in der Parallelsache zum Az. L 6 AS 171/12 vorgenommenen Modifikationen etwas.

    Außerdem haben vorgelegen anonymisierte Sitzungsniederschriften aus dem Verfahren L 6 AS 171/12, ferner die Methodenberichte zu den Mietspiegeln 2010 und 2012 der Landeshauptstadt Kiel, der Methodenbericht zur "Festlegung der Angemessenheitsgrenzen gemäß SGB II und SGB XII für die Landeshauptstadt Kiel auf Basis des qualifizierten Kieler Mietspiegels 2012" (auf dem aktualisierten Stand Mai 2014), die ergänzende "Festlegung der Angemessenheitsgrenzen gemäß SGB II und SGB XII 2010 für die Landeshauptstadt Kiel auf Basis des qualifizierten Kieler Mietspiegels" und der auf Anforderung des Senats vom 9. Mai 2014 gefertigte Nachtrag zur Vergröberung der Auswertung der Felder b1 bis b3 und f1 bis f3 nebst Datensätzen.

    Der Senat hält insoweit an den nachfolgenden Ausführungen aus seinem Urteil vom 19. Mai 2014 im Parallelverfahren zwischen den Beteiligten zum Az. L 6 AS 171/12 fest:.

    Der Senat hat in seiner Hinweisverfügung vom 9. Mai 2014 u.a. in dem zwischen den Beteiligten dieses Verfahrens betriebenen Verfahren zu den Az. L 6 AS 171/12 das Prüfprogramm dergestalt vorgegeben, dass er zum einen "[ ] darum gebeten [hat], Probeberechnungen nach dem jetzt gewählten schlüssigen Modell, (jeweils Mietspiegel 2010 und 2012) vorzulegen, bei denen anstelle der Felder b1 bis b3 und f1 bis f3 des Mietspiegels jeweils nur noch ein Feld (Wohnungen der Baualtersklasse vor 1976) berücksichtigt wird" und zum anderen "[ ] um Berechnung des sich dann auf Grundlage dieser Vergröberung ergebenden jeweiligen Mittelwertes der Nettokaltmiete gebeten" hat.

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.03.2015 - L 6 AS 166/12
    Dass in den Mietspiegel 2010 nach Maßgabe der mietrechtlichen Vorschriften nur solche Mieten einbezogen sind, die in den letzten vier Jahren neu vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden sind (Mietspiegel Kiel 2010 - Methodenbericht, Oktober 2010, S. 1), stellt nach Auffassung des Senats einen notwendigen aber auch schlüssigen Kompromiss zwischen einem reinen Bestands- und einem reinen Angebots- bzw. Neuvertragsmietenkonzept dar; höchstrichterlich wird dies jedenfalls nicht beanstandet, sondern zu Recht als zwingende Konsequenz der Anerkennung der Eignung qualifizierter Mietspiegel als Datengrundlage für ein schlüssiges Konzept anerkannt (BSG, Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42, Rn. 27 und vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70).

    Das BSG hat in der Vergangenheit selbst einfache Mietspiegel (§ 558c BGB) als Grundlage für ein schlüssiges Konzept anerkannt (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 B 4 AS 27/09 R SozR 4-4200 § 22 Nr. 27, Rn. 27); erst Recht gilt dies für qualifizierte Mietspiegel nach § 558d BGB (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42).

    Wenn Datenmaterial für den Vergleichsraum vorhanden ist, etwa noch auswertbare Daten, die die Grundlage für die Erstellung zumindest eines qualifizierten Mietspiegels geboten haben, ist dieses im Rahmen der Amtsermittlungspflicht zur Überprüfung der von dem Beklagten gewählten Angemessenheitsgrenze heranzuziehen (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70, Rn. 25 unter Verweis auf die Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 65/09 R - zit. n. juris, Rn. 28 und - B 14 AS 2/10 R - zit. n. juris, Rn. 14 sowie - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42 Rn. 27, die Urteile vom 13. April 2011 - B 14 AS 106/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 46 Rn. 24, - B 14 AS 85/09 R - zit. n. juris, Rn. 28 und - B 14 AS 32/09 R - zit. n. juris Rn. 23, das Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 19/11 R - BSGE 110, 52 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 51, Rn. 23, das Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 59 Rn. 16 f. und das Urteil vom 14. Februar 2013 B 14 AS 61/12 R zit. n. juris, Rn. 22).

    Andererseits hat das BSG bereits mehrfach entschieden, dass es zulässig ist, dort, wo statistische Daten zur Bestimmung der Betriebskosten gerade im unteren Wohnsegment nicht vorliegen, auf bereits vorliegende Daten aus Betriebskostenübersichten (und dabei vorrangig auf örtliche Übersichten) zurückzugreifen und dabei auf die sich daraus ergebenden Durchschnittswerte aus allen Mietverhältnissen zurückzugreifen (BSG, Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42, Rn. 34 und vom 22. August 2012 - B 14 AS 13/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 64, Rn. 27).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.03.2015 - L 6 AS 166/12
    Entscheidend ist jedoch, dass den Feststellungen des Grundsicherungsträgers ein Konzept zu Grunde liegt, das im Interesse der Überprüfbarkeit des Ergebnisses schlüssig und womit die Begrenzung der tatsächlichen Unterkunftskosten auf ein "angemessenes Maß" hinreichend nachvollziehbar ist (BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R - BSGE 104, 192 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 30).

    Schlüssig ist das Konzept nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. erstmals BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R - BSGE 104, 192 = SozR 4 4200 § 22 Nr. 30, Rn. 19), wenn es mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllt:.

    Zunächst bezogen auf die Ermittlung der Nettokaltmiete als Teilelement des angemessenen Quadratmeterpreises ist das Konzept im Wesentlichen nicht zu beanstanden; es genügt nach Überzeugung des erkennenden Senats den im Urteil des BSG vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R - BSGE 104, 192 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 30, Rn. 19 im Einzelnen beschriebenen Anforderungen an ein schlüssiges Konzept und repräsentiert den tatsächlich für Empfänger von Grundsicherungsleistungen verfügbaren Wohnungsbestand:.

    Das Bundessozialgericht verlangt insoweit lediglich, dass die Erkenntnisquellen nachvollziehbar offengelegt werden (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R - BSGE 104, 192 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 30, Rn. 19).

  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 13/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.03.2015 - L 6 AS 166/12
    Dementsprechend ist die Qualifizierung des gesamten Stadtgebiets der Landeshauptstadt Kiel als einheitlicher Vergleichsraum auch in früheren Verfahren revisionsrechtlich nicht beanstandet worden (BSG, Urteil vom 22. August 2012 - B 14 AS 13/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 64, Rn. 24).

    Er hat mit dem im Methodenbericht zur "Festlegung der Angemessenheitsgrenzen gemäß SGB II und SGB XII für die Landeshauptstadt Kiel auf Basis des qualifizierten Kieler Mietspiegels 2012" im Dezember 2013 eine Neukonzeption vorgelegt, die mit der bisherigen, höchstrichterlich beanstandeten (BSG, Urteil vom 22. August 2012 - B 14 AS 13/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 64) Berechnungsmethode nichts mehr gemein hat.

    Andererseits hat das BSG bereits mehrfach entschieden, dass es zulässig ist, dort, wo statistische Daten zur Bestimmung der Betriebskosten gerade im unteren Wohnsegment nicht vorliegen, auf bereits vorliegende Daten aus Betriebskostenübersichten (und dabei vorrangig auf örtliche Übersichten) zurückzugreifen und dabei auf die sich daraus ergebenden Durchschnittswerte aus allen Mietverhältnissen zurückzugreifen (BSG, Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42, Rn. 34 und vom 22. August 2012 - B 14 AS 13/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 64, Rn. 27).

  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - schlüssiges Konzept

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.03.2015 - L 6 AS 166/12
    Da bei der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels die Repräsentativität der Stichprobe durch die Annahme der Chance gleicher Wahrscheinlichkeit der Abbildung der im Detail unbekannten Realität der Grundgesamtheit des Gesamtwohnungsbestandes fingiert wird (Gautzsch, Sozialrecht aktuell 2011, S. 137, 139) und eine umfassende verfahrensrechtliche Absicherung durch die beteiligten Interessengruppen stattfindet, ist die Repräsentativität und Validität der Datenerhebung auch im Rahmen des schlüssigen Konzepts regelmäßig als ausreichend anzusehen (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 19/11 R - BSGE 110, 52 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 51, Rn. 24).

    Die Leistungsberechtigten dürfen nicht durch die Berücksichtigung nur bestimmter Mietspiegelfelder - de facto - auf bestimmte Bezirke oder Ortsteile mit besonders verdichteter Bebauung beschränkt werden, weil dies neben der tatsächlichen Ausklammerung eines Teils des Vergleichsraums gleichzeitig das Risiko einer Ghettoisierung birgt (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 19/11 R - BSGE 110, 52 = SozR 4 4200 § 22 Nr. 51, Rn. 24).

    Wenn Datenmaterial für den Vergleichsraum vorhanden ist, etwa noch auswertbare Daten, die die Grundlage für die Erstellung zumindest eines qualifizierten Mietspiegels geboten haben, ist dieses im Rahmen der Amtsermittlungspflicht zur Überprüfung der von dem Beklagten gewählten Angemessenheitsgrenze heranzuziehen (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70, Rn. 25 unter Verweis auf die Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 65/09 R - zit. n. juris, Rn. 28 und - B 14 AS 2/10 R - zit. n. juris, Rn. 14 sowie - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42 Rn. 27, die Urteile vom 13. April 2011 - B 14 AS 106/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 46 Rn. 24, - B 14 AS 85/09 R - zit. n. juris, Rn. 28 und - B 14 AS 32/09 R - zit. n. juris Rn. 23, das Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 19/11 R - BSGE 110, 52 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 51, Rn. 23, das Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 59 Rn. 16 f. und das Urteil vom 14. Februar 2013 B 14 AS 61/12 R zit. n. juris, Rn. 22).

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 32/09 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.03.2015 - L 6 AS 166/12
    Erforderlich sind in diesem Falle vielmehr weitere statistisch valide Unterlagen, die eine Aussage darüber zulassen, dass die in Bezug genommenen Wohnungen einer Baualtersklasse in gewissem Umfang tatsächlich im Vergleichsraum vorhanden sind (BSG, Urteil vom 13. April 2011 - B 14 AS 32/09 R -, zit. n. juris, Rn. 24).

    Wenn Datenmaterial für den Vergleichsraum vorhanden ist, etwa noch auswertbare Daten, die die Grundlage für die Erstellung zumindest eines qualifizierten Mietspiegels geboten haben, ist dieses im Rahmen der Amtsermittlungspflicht zur Überprüfung der von dem Beklagten gewählten Angemessenheitsgrenze heranzuziehen (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70, Rn. 25 unter Verweis auf die Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 65/09 R - zit. n. juris, Rn. 28 und - B 14 AS 2/10 R - zit. n. juris, Rn. 14 sowie - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42 Rn. 27, die Urteile vom 13. April 2011 - B 14 AS 106/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 46 Rn. 24, - B 14 AS 85/09 R - zit. n. juris, Rn. 28 und - B 14 AS 32/09 R - zit. n. juris Rn. 23, das Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 19/11 R - BSGE 110, 52 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 51, Rn. 23, das Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 59 Rn. 16 f. und das Urteil vom 14. Februar 2013 B 14 AS 61/12 R zit. n. juris, Rn. 22).

    Zwar steht die höchstrichterliche Rechtsprechung der Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen aus bestimmten Baualtersklassen grundsätzlich kritisch gegenüber (vgl. BSG, Urteil vom 13. April 2011 - B 14 AS 32/09 R -, zit. n. juris, Rn. 24).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.03.2015 - L 6 AS 166/12
    Nicht vorhersehbare Preissprünge, die den Beklagten ggf. dazu hätten veranlassen müssen, die Ausgangsdaten zu korrigieren oder entsprechend anzupassen (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 2/10 R - zit. nach juris, Rn. 21), hat es vor diesem Hintergrund jedenfalls nicht gegeben.

    Wenn Datenmaterial für den Vergleichsraum vorhanden ist, etwa noch auswertbare Daten, die die Grundlage für die Erstellung zumindest eines qualifizierten Mietspiegels geboten haben, ist dieses im Rahmen der Amtsermittlungspflicht zur Überprüfung der von dem Beklagten gewählten Angemessenheitsgrenze heranzuziehen (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70, Rn. 25 unter Verweis auf die Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 65/09 R - zit. n. juris, Rn. 28 und - B 14 AS 2/10 R - zit. n. juris, Rn. 14 sowie - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42 Rn. 27, die Urteile vom 13. April 2011 - B 14 AS 106/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 46 Rn. 24, - B 14 AS 85/09 R - zit. n. juris, Rn. 28 und - B 14 AS 32/09 R - zit. n. juris Rn. 23, das Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 19/11 R - BSGE 110, 52 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 51, Rn. 23, das Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 59 Rn. 16 f. und das Urteil vom 14. Februar 2013 B 14 AS 61/12 R zit. n. juris, Rn. 22).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.03.2015 - L 6 AS 166/12
    "[III.] 2. Diese Aufwendungen der Klägerin sind jedoch nur bis zu einer Höhe von 321, 00 EUR angemessen i.S. des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Die Angemessenheit von Kosten der Unterkunft ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts unter Zugrundelegung der sogenannten Produkttheorie in einem mehrstufigen Verfahren zu ermitteln (vgl. bereits BSG, Urteile vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R - BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 sowie B 7b AS 10/06 R - BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2).

    Insgesamt ist nach Überzeugung des erkennenden Senats zuverlässig sichergestellt, dass auch bei isolierter Berücksichtigung der einfachen Lagen betreffenden Mietspiegelfelder ein Marktsegment abgebildet wird, dass nach höchstrichterlichen Maßstäben nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entspricht (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 44/12 R - NZS 2013, 289, Rn. 13; dazu bereits BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R - BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2).

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 33/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - fehlendes

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 65/09 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 85/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Angemessenheitsprüfung anhand

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 61/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • LSG Bayern, 11.07.2012 - L 16 AS 127/10

    Angemessenheitsgrenze (Referenzmiete) nach § 22 SGB II für Ein-Personen-Haushalte

  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 196/01

    Anforderungen an den Inhalt eines Beweisantrags

  • LSG Schleswig-Holstein, 11.04.2011 - L 11 AS 123/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Ermittlung der

  • LSG Schleswig-Holstein, 01.06.2018 - L 6 AS 86/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Vorläufige Verpflichtung zur Übernahme der

    Die im Hinblick auf das Konzept noch offenen Fragen - etwa zu der im Vergleich zu anderen Wohnungssegmenten niedrigeren Quadratmetermiete im Segment für 2-Personen-Haushalte, zu der Ermittlung der kalten Betriebskosten und zu den inhaltlichen Veränderungen gegenüber dem früheren Konzept (ausführlich zu diesen Mietobergrenzen der Stadt Kiel: Urteil des erkennenden Senats vom 19. Mai 2015 - L 6 AS 18/13, sowie vom 25. März 2015 - L 6 AS 166/12 -, juris) sind nach Auffassung des Senats nur in einem Hauptsacheverfahren zu klären.
  • BSG, 05.01.2016 - B 4 AS 282/15 B
    L 6 AS 166/12 (Schleswig-Holsteinisches LSG).

    Die Beschwerden der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revisionen in den Urteilen des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein vom 25. März 2015 (L 6 AS 166/12, L 6 AS 169/12 und L 6 AS 170/12) werden als unzulässig verworfen.

  • LSG Schleswig-Holstein, 30.05.2016 - L 11 AS 39/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Normenkontrollantrag - Satzungsregelung -

    Insgesamt liegt die Kappungsgrenze (höchster Quadratmeterpreis der unteren 40 Prozent der nach dem Quadratmeterpreis geschichteten Wohnungen der jeweiligen Größenklasse) im überörtlichen Vergleich tendenziell hoch und bezieht einen größeren Anteil an Wohnungen in das angemessene Marktsegment ein, als dies etwa - ebenfalls noch mit Billigung des Gerichts (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteile vom 19. Mai 2014 - L 6 AS 146/13 - SchlHA 2014, 477, Rn. 82 [nach juris] und vom 25. März 2015 - L 6 AS 166/12, Rn. 120 [nach juris]) - in Kiel der Fall ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht